Dass die hier unterschiedenen Unterarten alle ihre Berechtigung haben, darf bezweifelt werden. Auf Grund der Variabilität der Falter ist es ohnehin kaum möglich, die Tiere ohne Fundortangabe einer der Unterarten allein nach ihrem Äußeren sicher zuzuordnen. Die Einteilung erfolgt daher auch hier lediglich auf Grundlage der Fundorte.